Vest Recklinghausen


Geschichte und Wortbedeutung des Vestes Recklinghausen

In der älteren westfälischen bzw. niederdeutschen Sprache taucht der Terminus Vest hauptsächlich im juristisch-administrativen Sprachgebrauch auf. Vest bedeutet hier soviel wie Gerichtsbezirk, Rechtsprechungsgebiet, Jurisdiktionssprengel. Neben dem längst untergegangen Vest Werl, Gummersbach, Lüdenscheid hat sich insbesondere im Raum Recklinghausen das Vest als geographischer Traditionsbegriff bis heute erhalten. Im Vest Recklinghausen, als Begriff und quellenmäßig greifbar spätestens mit dem zweiten Drittel des 14. Jahrhundert, übte der Erzbischof von Köln schon seit Ende des 12. Jahrhunderts sog. Blut- und Hochgerichtskompetenzen aus (hervorgegangen aus einem sog. Gogericht, einer untergegangenen altsächsischen Dinggenossenschaft, bestehend aus gerichtskonstitutiven Dorf- und Hofesverbänden. Die kirchlich-geistliche Hoheit über die Emscher-Lippe Region lag schon seit Karl dem Großen in Kölner Händen; bereits im 8. Jahrhundert war die Lippe die Demarkationslinie für kölnische Missionseinflüsse im Süden und solchen aus Utrecht nördlich davon, wobei die erfolgreiche Sachsenmission bekanntlich nicht aus Richtung Niederlande erfolgte, sondern kriegerischen Maßnahmen Karls des Großen vorbehalten blieben.

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